Repräsentation der Berliner Vielfalt im öffentlichen Dienst

 
Die Türkische Gemeinde zu Berlin begrüßt den Vorschlag einer Quote für Menschen mit Migrationsgeschichte im öffentlichen Dienst. Die Vielfalt Berlins muss sich auch in seiner Verwaltung spiegeln.
Berlin hat 3,6 Millionen Bewohner, ein Drittel davon sind Menschen mit Migrationsgeschichte. Dieser Anteil lässt sich jedoch innerhalb der Verwaltung nicht erkennen und ist mit 12% stark unterrepräsentiert. Zahlreiche Studien belegen, dass Menschen mit Migrationsgeschichte strukturell diskriminiert werden und einen schlechteren Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Nach mehr als einem Jahrzehnt seit der Einführung des Partizipations- und Integrationsgesetzes hat sich nur wenig getan, die Regelung wirkt vor allem symbolisch.
 
Daher bedauert die Türkische Gemeinde zu Berlin den Reformbeschluss des Senats, den Anteil von Menschen mit Migrationsgeschichte in Behörden lediglich mit freiwilligen Instrumenten zu erhöhen. Die Einführung einer Quote für Frauen in Vorständen beweist, dass ohne verbindliche Vorgaben keine gleichberechtigte Teilhabe erreicht werden kann. Es ist notwendig, das gemeinsame Ziel der Repräsentation mit effektiven Maßnahmen zu untermauern. Die Abbildung der Berliner Vielfalt innerhalb aller öffentlichen Einrichtungen stellt sowohl aus gesellschaftlicher als auch aus demokratietheoretischer Sicht ein hohes Gut dar. Durch die Inklusion aller gesellschaftlicher Facetten kann eine Bereicherung zum Wohle der gesamten Bevölkerung erschlossen werden. Die Mehrsprachigkeit und kulturellen Kenntnisse von Menschen mit Migrationsgeschichte stellen eine Bereicherung für Berlin dar. Dieses Talent wird nach heutigem Stand nicht ausgeschöpft. Der Senat trägt die Verantwortung, dieses Fachkräftepotential zu fördern und strukturelle Benachteiligungen abzubauen. Der öffentliche Dienst ist dafür der beste Ansatzpunkt.