Pressemitteilung

Die Türkische Gemeinde zu Berlin verurteilt den Pressemitteilung

Die Türkische Gemeinde zu Berlin verurteilt den Angriff von Terrorgruppen auf eine Kasseler Moschee und einen türkischen Kulturverein

Am 27. März übten Terrorgruppen PKK & PYD einen Angriff auf eine Moschee und einen türkischen Kulturverein in Kassel aus. Der Vandalismus der Täter äußerte sich in Hassnachrichten und Morddrohungen gegenüber den Gemeindemitgliedern. Die Moschee wurde bereits in der Vergangenheit Opfer eines tödlichen Brandanschlags. Die Fortsetzung dieser unermüdlichen Spirale von rassistischer Gewalt stellt unser friedliches Zusammenleben in Gefahr. Als Gesellschaft dürfen wir nicht darauf warten, bis Morddrohungen in die Tat umgesetzt werden. Die versuchte Einschüchterung von Minderheiten und die Zunahme insbesondere islamfeindlicher Straftaten ist ein Angriff auf unser pluralistisches Gemeinwesen. Die Sicherheitsbehörden müssen gründliche Ermittlungen vornehmen, um die Täter ausfindig zu machen. Dazu gehört auch die lückenlose Abklärung, ob die Terroranhänger alleine oder in Verbindung mit weiteren Extremisten handelten.  Alle rechtsstaatlichen Mittel müssen eingesetzt werden, damit Terror, Hass und Gewalt keinen Platz in unserer Gesellschaft finden. Die Türkische Gemeinde zu Berlin solidarisiert sich mit den Betroffenen und verurteilt dieses abscheuliche Verbrechen der Terrorgruppen.

Frieden und Zusammenhalt stärken – Rassismus und Rechtsextremismus bekämpfen

Vor einem Jahr, am 19. Februar 2020, starben neun Menschen durch einen rassistischen Terroranschlag in Hanau. Unser Mitgefühl gilt allen Angehörigen und Überlebenden. Das Andenken an die Opfer dieser abscheulichen Tat darf niemals vergessen werden. 

Hanau muss ins kollektive Gedächtnis eingehen und zum Wendepunkt im Umgang mit Rechtsextremismus werden. Der Mord an Walter Lübcke, der Anschlag in Halle sowie die NSU-Verbrechen führen vor Augen, dass Diskriminierung und Hass nach wie vor ein großes Problem in unserem Land darstellen. Sie sind schreckliche Zeugnisse einer immer größer werdenden Gefahr für Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Die systematische Gewalt rechtsextremer Personen und Netzwerke muss anerkannt und darf nicht wie in Vergangenheit durch die Einzeltäterthese verharmlost werden. Gleichzeitig darf nicht außer Acht gelassen werden, dass diese Art der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit nicht nur in extremistischen „Rändern“ vorzufinden ist, sondern immer salonfähiger wird und teilweise bis in die Mitte der Gesellschaft reicht. Die Wahrung der Sicherheit und Freiheit ist zentrale Aufgabe des Staates. Die Anstrengungen der Bundesregierung zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus sind zu begrüßen, jedoch müssen weitere entschiedene Maßnahmen folgen. Es ist die gemeinsame Verantwortung aller in Deutschland lebenden Menschen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und Frieden gegen die Feinde der Demokratie zu verteidigen.

Repräsentation der Berliner Vielfalt im öffentlichen Dienst

 
Die Türkische Gemeinde zu Berlin begrüßt den Vorschlag einer Quote für Menschen mit Migrationsgeschichte im öffentlichen Dienst. Die Vielfalt Berlins muss sich auch in seiner Verwaltung spiegeln.
Berlin hat 3,6 Millionen Bewohner, ein Drittel davon sind Menschen mit Migrationsgeschichte. Dieser Anteil lässt sich jedoch innerhalb der Verwaltung nicht erkennen und ist mit 12% stark unterrepräsentiert. Zahlreiche Studien belegen, dass Menschen mit Migrationsgeschichte strukturell diskriminiert werden und einen schlechteren Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Nach mehr als einem Jahrzehnt seit der Einführung des Partizipations- und Integrationsgesetzes hat sich nur wenig getan, die Regelung wirkt vor allem symbolisch.
 
Daher bedauert die Türkische Gemeinde zu Berlin den Reformbeschluss des Senats, den Anteil von Menschen mit Migrationsgeschichte in Behörden lediglich mit freiwilligen Instrumenten zu erhöhen. Die Einführung einer Quote für Frauen in Vorständen beweist, dass ohne verbindliche Vorgaben keine gleichberechtigte Teilhabe erreicht werden kann. Es ist notwendig, das gemeinsame Ziel der Repräsentation mit effektiven Maßnahmen zu untermauern. Die Abbildung der Berliner Vielfalt innerhalb aller öffentlichen Einrichtungen stellt sowohl aus gesellschaftlicher als auch aus demokratietheoretischer Sicht ein hohes Gut dar. Durch die Inklusion aller gesellschaftlicher Facetten kann eine Bereicherung zum Wohle der gesamten Bevölkerung erschlossen werden. Die Mehrsprachigkeit und kulturellen Kenntnisse von Menschen mit Migrationsgeschichte stellen eine Bereicherung für Berlin dar. Dieses Talent wird nach heutigem Stand nicht ausgeschöpft. Der Senat trägt die Verantwortung, dieses Fachkräftepotential zu fördern und strukturelle Benachteiligungen abzubauen. Der öffentliche Dienst ist dafür der beste Ansatzpunkt.